Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Westfalenmakler GmbH (Makler) und dem Kunden.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
§ 4 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 5 Haftung
Etwaige Schadenersatzansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – können gegen den Makler nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Ansprüchen aus Produkthaftung sowie bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Maklers jedoch auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit der Makler neben anderen als Gesamtschuldner haftet, haftet er stets nur subsidiär an letzter Stelle.
Die Haftungsbeschränkungen zugunsten des Maklers wirken in gleicher Weise auch zugunsten seiner Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Organe.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Kaufleute, so ist Dortmund Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.