WERDEN SIE TIPPGEBER...

…und erhalten Sie eine Provision als Beteiligung.
Es wird sich für Sie lohnen!

Ihre Nachbarn oder Bekannten möchten ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen?

Sie haben von einem Haus oder Grundstück gehört, welches verkauft werden soll?

Ganz egal ob Wohnungen, Grundstücke oder Häuser: wir freuen uns auf Ihren Tipp!

 … Und Sie sich über eine Provision in Höhe von 10% unserer vereinnahmten Courtage. 😉

In nur drei einfachen Schritten zur Provision

Geben Sie uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular einen Hinweis.

Ihr Hinweis wird von unserem Team geprüft.

Wenn der Verkauf über uns abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Provision direkt aufs Konto.

Beispielrechnung

Immobilienverkauf: 400.000 €

Maklerprovision: 3% vom Kaufpreis = 12.000 €

Ihre Provision 1.200 €

Vorraussetzungen für eine Provision

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Tippgeber-Provision nicht an Personen gerichtet ist, denen es standesrechtlich untersagt ist, eine Tippgeberprovision zu berechnen (z. B. Steuerberater oder Rechtsanwälte).


Alles geht mit rechten Dingen und ohne unlautere Maßnahmen, wie Täuschung oder unzulässige Kaltaquise, vor sich.


Es kommt zu einem Kaufabschluss mit Notartermin.
Das Verkaufsobjekt ist uns noch nicht bekannt und wird noch nicht öffentlich oder aber durch einen anderen Makler angeboten.


Sie sind nicht mit dem derzeitigen Eigentümer verwandt, verschwägert, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Das "Kleingedruckte"

Vergewissern Sie sich, dass Sie die Daten des Eigentümers weitergeben dürfen.


Erhalten Sie im Jahr mehr als 256 € Provision, müssen Sie Steuern abführen.


Sind Sie häufiger als Tippgeber unterwegs, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, damit wir Ihre Provision umsatzsteuerpflichtig korrekt überweisen können.
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